Organisatorisches

Organisatorisches

FahrlehrerInnenausbildung


Voraussetzungen

  1. Dreijährige Lenkpraxis der betreffenden Klasse
  2. Keine eingetragenen Vorstrafen
  3. Keine schweren straßenpolizeilichen Verstöße (zB Führerscheinentzug, 2 berücksichtigungswürdige Vormerkdelikte,…)
  4. Fahrschullehrer: Matura oder Studienberechtigungsprüfung

Anmeldung zum Fahrlehrerkurs

  1. Jederzeit in der Fahrschule beim AKH und Fahrschule Schwedenplatz möglich.
  2. Leiste eine Anzahlung von 50 % (Ratenvereinbarung möglich) oder lege eine Zahlungszusage vom AMS, WAFF, etc. vor!

Anmeldung zur Lehrbefähigungsprüfung

Stelle einen Antrag bei der MA 65 – dies muss nicht sofort passieren, sondern das kannst Du im Laufe des Kurses erledigen (wir helfen Dir dabei):

  1. Antragsformular (erhältst Du von uns)
  2. 1 EU-Passbild
  3. 2 beidseitige Kopien des Führerscheins
  4. Lenkpraxisnachweis der betreffenden Klasse über 3 Jahre
  5. Fahrschullehrer: Reifeprüfungszeugnis im Original vorlegen, 1 Kopie abgeben
  6. Antragsteller, deren Wohnsitz nicht in Wien liegt: Delegierungsansuchen bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft an die MA65 (wir helfen Dir dabei)