Organisatorisches
FahrlehrerInnenausbildung
Voraussetzungen
- Dreijährige Lenkpraxis der betreffenden Klasse
- Keine eingetragenen Vorstrafen
- Keine schweren straßenpolizeilichen Verstöße (zB Führerscheinentzug, 2 berücksichtigungswürdige Vormerkdelikte,…)
- Fahrschullehrer: Matura oder Studienberechtigungsprüfung
Anmeldung zum Fahrlehrerkurs
- Jederzeit in der Fahrschule beim AKH und Fahrschule Schwedenplatz möglich.
- Leiste eine Anzahlung von 50 % (Ratenvereinbarung möglich) oder lege eine Zahlungszusage vom AMS, WAFF, etc. vor!
Anmeldung zur Lehrbefähigungsprüfung
Stelle einen Antrag bei der MA 65 – dies muss nicht sofort passieren, sondern das kannst Du im Laufe des Kurses erledigen (wir helfen Dir dabei):
- Antragsformular (erhältst Du von uns)
- 1 EU-Passbild
- 2 beidseitige Kopien des Führerscheins
- Lenkpraxisnachweis der betreffenden Klasse über 3 Jahre
- Fahrschullehrer: Reifeprüfungszeugnis im Original vorlegen, 1 Kopie abgeben
- Antragsteller, deren Wohnsitz nicht in Wien liegt: Delegierungsansuchen bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft an die MA65 (wir helfen Dir dabei)